Staatliches Wettmonopol gekippt
Am Dienstag wurde das Urteil bezüglich des staatlichen Wettmonopols publik. Das Ergebnis: In der jetzigen Form ist dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Münchner Buchmacherin hatte dagegen geklagt, weil sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten durfte, obwohl sie dies wollte. Nach dem Urteil ist dies jedoch nicht mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter vereinbar. Bis zum 31. Dezember 2007 müssen Bund und Länder nun die Neuregelung umsetzen und private Wettanbieter erlauben. In der Vergangenheit wurde das Wettmonopol aber eh schon umgangen, sei es durch Wettanbieter in den neuen Bundesländern, die einen Sonderstatus zugesprochen bekamen, oder durch das Verlegen des Hauptsitzes ins Ausland bei gleichzeitigem Betreiben der Wetten über das Internet. Manfred von Richthofen, der Präsident des deutschen Sportbundes, sieht durch das Urteil erhebliche Probleme auf den Sport zukommen, denn er rechnet mit Einnahmeeinbußen von jährlich rund 544 Millionen Euro.
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